Pflegegeldrechner für Kombinationsleistungen
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Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie einfach berechnen, wie viel Pflegegeld Ihnen bei Inanspruchnahme sogenannter Kombinationsleistungen zusteht.
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Kombinationsleistungen bedeuten, dass sowohl ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt als auch Pflegegeld an die pflegebedürftige Person gezahlt wird. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gewährt – abhängig davon, wie stark der Anspruch auf Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst ausgeschöpft wird.
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So funktioniert der Rechner:
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Pflegegrad auswählen
Wählen Sie den aktuellen Pflegegrad (2 bis 5) der pflegebedürftigen Person aus. Für jeden Pflegegrad ist ein fester monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen vorgesehen. -
Kosten des Pflegedienstes eingeben
Geben Sie die monatlichen Kosten an, die für die Inanspruchnahme des ambulanten Pflegedienstes anfallen. Alternativ können Sie den Schieberegler nutzen, um den Betrag bequem einzustellen. -
Berechnung starten
Klicken Sie auf den Button „Berechnen“. Der Rechner zeigt Ihnen anschließend:
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Den konkreten Betrag des zustehenden Pflegegelds
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Den Anteil der Sachleistung, der nicht genutzt wurde und verfällt
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Eine übersichtliche Darstellung der Aufteilung in einer farblich markierten Balkengrafik
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Wichtige Hinweise:
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Dieser Rechner dient der Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
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Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Pflegeversicherung (SGB XI).
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Alle Angaben ohne Gewähr.