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Pflegegeldrechner für Kombinationsleistungen

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Mit unserem Pflegegeldrechner können Sie einfach berechnen, wie viel Pflegegeld Ihnen bei Inanspruchnahme sogenannter Kombinationsleistungen zusteht.
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Kombinationsleistungen bedeuten, dass sowohl ein ambulanter Pflegedienst Leistungen erbringt als auch Pflegegeld an die pflegebedürftige Person gezahlt wird. Das Pflegegeld wird dabei anteilig gewährt – abhängig davon, wie stark der Anspruch auf Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst ausgeschöpft wird.

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So funktioniert der Rechner:
  1. Pflegegrad auswählen
    Wählen Sie den aktuellen Pflegegrad (2 bis 5) der pflegebedürftigen Person aus. Für jeden Pflegegrad ist ein fester monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen vorgesehen.

  2. Kosten des Pflegedienstes eingeben
    Geben Sie die monatlichen Kosten an, die für die Inanspruchnahme des ambulanten Pflegedienstes anfallen. Alternativ können Sie den Schieberegler nutzen, um den Betrag bequem einzustellen.

  3. Berechnung starten
    Klicken Sie auf den Button „Berechnen“. Der Rechner zeigt Ihnen anschließend:

  • Den konkreten Betrag des zustehenden Pflegegelds

  • Den Anteil der Sachleistung, der nicht genutzt wurde und verfällt

  • Eine übersichtliche Darstellung der Aufteilung in einer farblich markierten Balkengrafik

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Wichtige Hinweise:
  • Dieser Rechner dient der Orientierung und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

  • Die Berechnung basiert auf den aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Pflegeversicherung (SGB XI).

  • Alle Angaben ohne Gewähr.

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